Im Grundgesetz (vgl. Art. 11 GG) ist das Recht auf Heimat verankert. Jeder deutsche Staatsbürger hat demnach das Recht, vor einer Überfremdung durch dauerhaft hier lebende Zuwanderer geschützt zu werden.
Im Jahr 2006 ist in Deutschland ein Diskriminierungsverbot bzw. Benachteiligungsverbot in Kraft getreten (vgl. Art. 3 GG). Hier wurde festgelegt: Niemand darf wegen seiner „Heimat und Herkunft“ benachteiligt werden.
Fazit:
Die AfD will die bestehenden Verhältnisse nicht weiter dulden. Sondern mit ihrer Hilfe eine Veränderung für eine menschengerechte Entwicklung vorantreiben.
Forderungen:
1. Entscheidungen innerhalb der Stadt in solchen Fragen sind nur nach vorheriger Einbeziehung der Bevölkerung möglich.
2. Die Rechte, die Flüchtlinge haben, stehen auch jedem Stolberger Bürger zu! 3600 Euro pro Person und Monat für Unterkunft und Verpflegung. Kostenlose medizinische Versorgung. Kostenlose Bildung, Rechtsberatung, Sprachkurse
3. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich an der Unterbringung von Flüchtlingen zu beteiligen und die dafür vorgesehenen Gelder zu erhalten. Gesetzliche Ausnahmeregelungen, z.B. im Baurecht, können von jedem Bürger für die Unterbringung von Flüchtlingen geltend gemacht werden.
In Stolberg werden unsere Rechte mit Füßen getreten, wir protestieren gegen eine Politik hinter verschlossenen Türen, in der das Volk nur als Stimmvieh der Herrschenden betrachtet wird!
Wir stehen Ihnen Rede und Antwort am Samstag 04.05.2024 von 8:00 bis 11:00 Uhr Stolberg Atsch – Sebastianusstraße (vor der Bäckerei)